Vorschriften für das Aufstellen von Hofplakaten und Feldschildern

Bei der Verwendung bzw. dem Aufhängen der Plakate/Feldschilder sind die einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten. Wenn die Plakate/Feldschilder an Außenwänden, Einfriedungen, Plakataufstellern etc. angebracht werden, ist darauf zu achten, dass ausreichend Abstand zu öffentlichen Verkehrsflächen eingehalten wird, damit Verkehrsteilnehmer nicht abgelenkt und die Verkehrssicherheit nicht gefährdet werden kann. Wenn Sie sicher gehen wollen, ob das Plakat/Feldschild an der von Ihnen gewünschten Stelle angebracht bzw. aufgestellt werden kann, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst telefonisch an die zuständige Behörde zu wenden. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist die jeweilige Straßenverkehrsbehörde und innerhalb geschlossener Ortschaften die jeweilige Baugenehmigungsbehörde zuständig.

 

Auf unserer Website unter bit.ly/UBB_Hofplakate finden Sie ein Rechtsgutachten zur Zulässigkeit der Verwendung von Werbeanlagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, anhand dessen Sie sich einen ersten Überblick über die Rechtslage im Zusammenhang mit der Verwendung von Werbeanlagen verschaffen und gegebenenfalls eine ablehnende Entscheidung der Behörde hinterfragen können. Wir bitten zu beachten, dass die rechtskonforme Verwendung der von uns übermittelten Werbemittel auf eigene Verantwortung erfolgt.

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